Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Ausbau der Tank- und Rastanlage Sauerland an der BAB 45
Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, RN Südwestfalen, AS Hagen
Parallel zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung wurde eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt sowie die Allgemeine Vorprüfung des Einzeflalls gem. § 3c UVPG vollzogen. Die Grundlage zur Beurteilung, inwieweit die Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG erfüllt werden, erfolgt anhand einer Potenzialanalyse.
Im Rahmen einer worst-case-Betrachtung wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der planungsrelevanten Arten abgeschätzt. Die Beurteilung konstatiert für welche Arten, deren Vorkommen auf Ebene des Messtischblattes nachgewiesen wurde, eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensstätten nicht zweifelsfrei auszuschließen ist und sich damit der aktuelle Erhaltungszustand der lokalen Population ungünstig entwickeln könnte.
Das anthropogen erheblich überprägte Untersuchungsgebiet weist nur wenige Strukturen auf, die als Lebensstätten der potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten von Bedeutung sind. Da diese Biotope außerhalb des überplanten Bereiches liegen, besteht keine Erfordernis eine Befreiung nach § 62 BNatSchG zu erwirken.

